Gutschriften müssen die zu korrigierende Rechnung erwähnen und die gleichen Informationen enthalten wie die Rechnung, auf die Sie sich beziehen.
Die Rechnungen müssen mit den Daten der Bestellung übereinstimmen, d.h.
Dieselbe Firmenbezeichnung wie in der Bestellung angegeben
Dieselbe Währung wie in der Bestellung angegeben
Wann immer möglich, müssen die Rechnungszeilen auf die entsprechende Bestellnummer verweisen.
Jede Rechnung sollte ein separates PDF-Dokument sein.
E-Mails sollten nur eine Rechnung und keine weiteren Anhänge enthalten.
Der Betreff der E-Mail sollte mit Invoice / Facture / Faktuur / Rekening / Rechnung / etc. beginnen.
Für die identifizierten Ausnahmen, für die keine Bestellung ausgestellt wurde, muss die vollständige E-Mail-Adresse der Person, die die Dienstleistung/Waren anfordert, deutlich auf der Rechnung angegeben werden. Liegt Ihnen die E-Mail-Adresse nicht vor, sollte der vollständige Name der Lhoist-Anforderers angegeben werden. Fehlen diese Angaben, wird die Rechnung so lange zurückgestellt, bis diese Informationen nachgereicht werden. Dies kann zu einer Verzögerung der Zahlung führen.
Selbstverständlich müssen alle eingereichten Rechnungen - ob in Papierform oder als elektronisches PDF-Dokument - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, wird die Rechnung abgelehnt und es muss eine neue Rechnung ausgestellt werden, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Bitte beachten Sie, dass es keine Änderungen in Bezug auf die Lieferorte gibt. Die bestellten Waren und Dienstleistungen müssen weiterhin an den Lhoist-Standort geliefert werden, der auf der Bestellung oder in der mit Ihnen ausgetauschten Kommunikation angegeben ist.
Lhoist Kreditorenbuchhaltung & Einkauf